Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen Smartbricks GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Kunden“ oder „Lizenznehmer“).
Sie finden insbesondere Anwendung auf:

  • die Lieferung und Lizenzierung von Softwareprodukten,

  • den Vertrieb und die Implementierung von ERP-Systemen,

  • Beratungs- und Schulungsleistungen,

  • Workshops im Bereich Cybersecurity sowie

  • die cloudbasierten Lizenzmodule der Smartbricks GmbH.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich zwischen Anbieter und Kunde schriftlich vereinbart wurden.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG.
Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen schriftlich zu.
Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit auf der Website der Smartbricks GmbH eingesehen und heruntergeladen werden.

2. Leistungen und Prüfung

2.1 Gegenstand des Auftrages

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Entwicklung und Vertrieb von Softwareprodukten für die Baubranche,

  • Angebot und Implementierung von ERP-Systemen inkl. Beratung, Schulung und Support,

  • Durchführung von Workshops und Schulungen im Bereich Cybersecurity,

  • Erstellung individueller Softwarelösungen und Anpassungen bestehender Systeme,

  • Bereitstellung und Lizenzierung von Cloud-basierten Softwaremodulen (siehe Abschnitt 3).

2.2 Leistungsbeschreibung und Abnahme

Die Erstellung individueller Software erfolgt auf Basis einer schriftlichen Leistungsbeschreibung, die vom Kunden zu prüfen und zu bestätigen ist.
Nach Lieferung gilt die Software als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht binnen vier Wochen schriftlich beanstandet.

3. Lizenzierung cloudbasierter Softwarelösungen

3.1 Vertragsgegenstand

Der Anbieter überlässt dem Kunden eine nicht übertragbare, jährlich zu erneuernde Lizenz zur Nutzung der cloudbasierten Smartbricks-Softwarelösungen.
Folgende Module können einzeln oder kombiniert lizenziert werden:

  1. KI-Erkennung von Eingangsrechnungen und Dokumenten

  2. Aufmaß- und Zeichenmodul

  3. Dokumentations-App

Die Software wird ausschließlich als Cloud-Lösung betrieben. Eine lokale Installation ist ausgeschlossen.

3.2 Leistungsumfang

Der Anbieter stellt den Zugriff auf die lizenzierten Module über eine Cloud-Plattform bereit.
Regelmäßige Wartung und technische Updates werden gewährleistet.
Der Anbieter garantiert die technische Verfügbarkeit der Software nach dem Stand der Technik, jedoch nicht die fachliche oder inhaltliche Richtigkeit der Ergebnisse.
Der Kunde ist verpflichtet, alle erzeugten Informationen, Vorschauen und Dokumente eigenverantwortlich zu prüfen.

3.3 Pflichten des Lizenznehmers

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • die Software ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zu nutzen,

  • erzeugte Daten vor Weitergabe oder Nutzung zu prüfen,

  • regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen,

  • Benutzerkonten und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,

  • Ergebnisse vor Freigabe oder Übermittlung an Drittsysteme eigenverantwortlich zu kontrollieren.

4. Modulbezogene Haftungsausschlüsse

Für jeden der folgenden Funktionsbereiche gelten die Bestimmungen nur, sofern das jeweilige Modul lizenziert wurde.
Der Kunde hält die Smartbricks GmbH in diesen Fällen schad- und klaglos.

Modul „KI-Erkennung von Eingangsrechnungen und Dokumenten“

Keine Haftung für:

  • Fehlinterpretationen oder Nichterkennung eingehender Dokumente,

  • falsch ausgelesene Beträge oder Daten,

  • fehlerhafte Weitergabe an Drittsysteme,

  • fehlende Synchronisation zwischen Geräten oder Benutzern.

Modul „Aufmaß- und Zeichenmodul“

Keine Haftung für:

  • fehlerhafte Erkennung in Plänen,

  • unvollständige Layer oder Blöcke,

  • falsche Mengenermittlungen oder Abrechnungen,

  • Synchronisationsfehler oder daraus resultierende Datenverluste.

Modul „Dokumentations-App“

Keine Haftung für:

  • fehlende oder unvollständige Protokolle oder Fotos,

  • verspätete Warnungen oder Erinnerungen,

  • fehlende Synchronisation und daraus resultierende Datenverluste.

In allen Modulen garantiert Smartbricks ausschließlich die korrekte technische Verarbeitung, nicht die inhaltliche Richtigkeit der Eingabedaten.

5. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Anbieters ist auf den jährlichen Lizenzbetrag des jeweils betroffenen Moduls begrenzt.
Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Ebenso wird keine Haftung für Fehler übernommen, die durch Drittsoftware, API-Schnittstellen oder externe Cloud-Dienste entstehen.

6. Preise, Steuern und Gebühren

Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive Steuern und Nebenkosten.
Zusätzliche Leistungen, wie Schulungen oder Reisekosten, werden separat berechnet.
Preisänderungen aufgrund externer Kostensteigerungen (z. B. Lieferantenpreise, Löhne, Energie) sind zulässig; Kunden werden rechtzeitig informiert.

7. Vertragsdauer und Kündigung bei Lizenzen

Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn keine schriftliche Kündigung mindestens drei Monate vor Ablauf erfolgt.
Nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht, und der Kunde ist verpflichtet, seine Daten eigenständig zu sichern.

8. Zahlungsbedingungen

  • Zahlung ab Freischaltung der Benutzer

  • Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
    Bei Zahlungsverzug ist Smartbricks berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen.
    Verzugszinsen gemäß banküblichen Sätzen werden berechnet.

9. Termine und Mitwirkungspflichten

Die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitstellt.
Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
Smartbricks ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

10. Eigentums- und Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Softwaremodule.
Alle Urheberrechte verbleiben bei Smartbricks GmbH.
Eine Dekompilierung ist nur zur Herstellung der Interoperabilität und nach vorheriger Beauftragung zulässig.

11. Gewährleistung

Smartbricks gewährleistet die wesentliche Funktionsfähigkeit der Softwareprodukte.
Unerhebliche Abweichungen gelten nicht als Mangel.
Berechtigte Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben.
Unbefugte Eingriffe in Cloud-Lösungen oder eigenmächtige Änderungen schließen die Gewährleistung aus.
Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate nach Übergabe.

12. Loyalität

Beide Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und unterlassen die Abwerbung von Mitarbeitern des jeweils anderen Partners während des Vertrags und 12 Monate danach.
Verstöße führen zu einem pauschalierten Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehalts des betroffenen Mitarbeiters.

13. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Graz, Österreich.
Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Smartbricks GmbH und ihren Kunden sowie Lizenznehmern.

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